Hinsichtlich der Bestimmungen in Art. 1, Abs. 125 Gesetz Nr. 124/2017 bezüglich der Verpflichtung, im Anhang zum
Jahresabschluss alle Geldbeträge auszuweisen, die gegebenenfalls während des Geschäftsjahrs in Form von Subventionen,
Beihilfen, vergüteten Aufträgen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen von der öffentlichen Verwaltung und von den in
Absatz 125 des oben genannten Artikels aufgeführten Stellen erhalten wurden, bescheinigt die Gesellschaft hiermit im
Geschäftsjahr folgende Förderungen oder Begünstigungen erhalten zu haben:
2025
Beitragsempfänger | ausbezahlende öffentl. Verwaltung | Erhaltene Beträge | Datum Inkasso | Beschreibung | |
Bezeichnung | Steuernummer | Bezeichnung | |||
Energiegenossenschaft Reinswald-Durnholz | 02540760218 | Autonome Provinz | € 89.860,98 | 07.04.2025 | Investitionsbeitrag |
Energiegenossenschaft Reinswald-Durnholz | 02540760218 | GSE | € 7.169,29 | 2025 | Förderung der GSE für die Produktion von erneuerbaren Energien (Photovoltaik) Q01F07076807 |