Stufen der Handelsqualität des Strom- und Erdgasverkaufsdienstes
Gemäß Art. 37.1, Anhang A des Beschlusses Nr. 413/2016/R/com der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA), welche die Mindestleistungen (Qualitätsstandards) festlegt, die Strom- und Erdgasverkaufsunternehmen ihren Kunden, die mit Nieder- und Mittelspannung (EE) und Niederdruck (GAS) beliefert werden, garantieren müssen, fassen wir nachstehend die spezifischen und allgemeinen Standards der Handelsqualität mit den von ARERA vorgesehenen Entschädigungen und dem Grad der Einhaltung dieser Standards durch das UNTERNEHMEN im Jahr 2022 zusammen.
Es ist zu beachten, dass die gesetzlich vorgesehen Standards folgende sind:

 

 

JAHR 2022 - GELTENDE ALLGEMEINE STANDARDS DER HANDELSQUALITÄT
Mindestprozentsatz begründeter Antworten auf schriftliche Auskunftsersuchen innerhalb von 30 Kalendertagen: 95 %
JAHR 2022 - GELTENDE SPEZIFISCHE STANDARDS DER HANDELSQUALITÄT
Maximale Frist für eine begründete Antwort auf schriftliche Beschwerden: 30 Kalendertage
Maximale Zeit für Abrechnungsanpassung: 60 Kalendertage (90 Kalendertage für Rechnungen mit vierteljährlicher Periodizität)
Maximale Frist für die Behebung von Doppelrechnungen: 20 Kalendertage
Entschädigungen
Die Nichteinhaltung bestimmter Qualitätsstufen führt zu einer Entschädigung zugunsten des Kunden:
- über den spezifischen Standard hinaus, aber innerhalb der doppelten Zeit: 25,00 €
- über die doppelte Zeit gegenüber dem spezifischen Standard, aber innerhalb einer dreifachen Zeit: 50,00 €
- über die dreifache Zeit gegenüber dem spezifischen Standard: 75,00 €

 

 

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